Frage: Für welche Klassenstufen kann ich mein Kind anmelden?
Antwort: Grundsätzlich können Schüler*innen für die Klassen 5 bis 9 angemeldet werden.
Frage: Kann ich mein Kind bzw. mein Mündel für eine 10. Internationale Klasse anmelden?
Antwort: Leider nein. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Vorbereitungszeit (Mitte September bis April) für die Abschlussprüfung zu kurz ist und zu viele Schüler*innen dann in der Prüfung scheitern.
Frage: Wie viele Plätze gibt es?
Antwort: Die Zahl der Schüler*innen, die wir in die internationalen Klassen aufnehmen können, ist jedes Jahr unterschiedlich und hängt davon ab, wie viele Schüler*innen aus den bestehenden Klassen ausscheiden oder die Klassen wechseln.
Frage: Welche Deutschkenntnisse braucht mein Kind?
Antwort: Schüler*innen ohne Deutschkenntnisse können leider nicht aufgenommen werden. Für die Aufnahme an den fünf Schulen mit Internationalen Klassen werden mindestens Sprachkenntnisse auf einem Niveau von B1 verlangt. Diese können zuvor in Übergangsklassen, Sprachkursen, in der Familie oder im Fremdsprachenunterricht in Schulen anderer Länder erworben worden sein. Wir testen auf jeden Fall bei allen Bewerber*innen diese Kenntnisse im Rahmen eines zentralen Deutsch-Einstufungstests.
Frage: Mein Kind hat keine Deutschkenntnisse? Was soll ich tun?
Antwort: Wenden Sie sich an die Bildungsberatung International der Landeshauptstadt München:
https://stadt.muenchen.de/service/info/paedagogisches-institut/1078401/
Diese wird Ihnen weitere Möglichkeiten aufzeigen, z.B. Übergangsklassen der Mittelschulen, SPRINT-Klassen, InGym, ... etc.
Frage: Brauche ich Unterlagen der letzten Schule und wenn ja, welche?
Antwort: Zeugnisse der letzten Schule, Empfehlungsschreiben der letzten Lehrkraft (z.B. der Übergangsklasse) und Kursbescheinigungen sind willkommen und ergänzen das Bild, das wir uns von den Bewerber*innen machen können.
Frage: Kann man während des Schuljahres eintreten?
Antwort: Ein Eintritt während des Jahres in die 9. Klassen ist ausgeschlossen, in den unteren Klassenstufen nur in absoluten Ausnahmefällen möglich.
Frage: Was ist ein „Gastschüler“?
Antwort: Wenn in der Klasse noch Platz ist und der Deutsch-Test gut bestanden wird, wird Ihr Kind als Gastschüler*in (§8 RSO) in eine Internationale Klasse aufgenommen.
Nach spätestens einem halben Jahr wird dann entschieden, ob eine Eignung besteht, in die Schule als Regelschüler*in mit Probezeit aufgenommen zu werden.
Das Gastschulverhältnis kann von der Schulleitung jederzeit beendet werden.
Frage: Welche Zweige (Wahlpflichtfächer) sind an den Realschulen möglich?
Für Schüler*innen der Internationalen Klasse stehen ab der 7. Klasse grundsätzlich folgende Profilfächer offen:
PHYSIK (Zweig 1) und KUNST (Zweig 3b)