Liebe Eltern,
bitte melden Sie einen Schulunfall Ihres Kindes mithilfe des Formulars „Unfallanzeige“. Dieses erhalten Sie in unserem Sekretariat, wo Sie das ausgefüllte Formular auch wieder abgeben. Die Schule ist gemäß SGB VII verpflichtet, Schulunfälle von Schüler*innen an den zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden.
Welche Unfälle im Schulbereich müssen gemeldet werden?
Jeder Schul- und Schulwegeunfall, der eine ärztliche Behandlung erfordert, muss gemeldet werden.
Wann muss ein Unfall im Schulbereich gemeldet werden?
Laut § 193 SGB VII sind Unfälle innerhalb von drei Tagen zu melden, nachdem die Schule davon Kenntnis erlangt hat. Bei sehr schweren Verletzungen (z.B. Rückenmarksverletzungen) bitten wir Sie jedoch, uns sofort telefonisch unter 089 36093-440 zu informieren.
Welche Angaben sollte die Schilderung des Unfallhergangs enthalten?
Es gibt keine festen Vorgaben für die Formulierung, jedoch sollte die Schilderung alle wesentlichen Fakten enthalten, die zum Unfall geführt haben. Je genauer die Ursachen beschrieben werden, desto besser können wir Präventionsmaßnahmen ergreifen. Bitte halten Sie die Schilderung so knapp wie möglich und so ausführlich wie nötig.
Müssen vorhandene Zeugen unbedingt genannt werden?
Ja, die Angabe von Zeugen ist wichtig. Oft ergeben sich im Verlauf der Unfallbearbeitung neue Fragen, die nur von den Unfallbeteiligten beantwortet werden können. Daher ist es entscheidend, Zeugen zu nennen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.