Informationen zur Meldung von Schulunfällen
Liebe Eltern,
bitte melden Sie einen Schulunfall Ihres Kindes mithilfe des Formulars „Unfallanzeige“. Dieses erhalten Sie im Sekretariat, wo Sie das ausgefüllte Formular auch wieder abgeben können. Die Schule ist laut SGB VII verpflichtet, Schulunfälle an den zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden.
Welche Unfälle müssen gemeldet werden?
Jeder Schul- oder Schulwegeunfall, der eine ärztliche Behandlung erfordert, muss gemeldet werden.
Wann muss der Unfall gemeldet werden?
Unfälle müssen laut § 193 SGB VII innerhalb von drei Tagen gemeldet werden, nachdem die Schule davon Kenntnis erlangt hat. Bei schweren Verletzungen (z. B. Rückenmarksverletzungen) informieren Sie uns bitte umgehend telefonisch unter 089 36093-440.
Was sollte die Schilderung des Unfallhergangs enthalten?
Es gibt keine festen Vorgaben, aber die Beschreibung sollte alle wesentlichen Fakten enthalten, die zum Unfall geführt haben. Je präziser die Ursachen dargestellt werden, desto besser können Präventionsmaßnahmen abgeleitet werden. Halten Sie die Beschreibung so kurz wie möglich und so ausführlich wie nötig.
Müssen Zeugen angegeben werden?
Ja, die Angabe von Zeugen ist wichtig, da im Verlauf der Unfallbearbeitung oft neue Fragen auftreten, die nur die Unfallbeteiligten beantworten können.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Unterstützung!