Unsere Schule nimmt ab dem Schuljahr 2025/26 aktiv am Förderprogramm „Digitale Schule der Zukunft“ (DSdZ) des Freistaats Bayern teil.
Ziel ist es, Lernen nachhaltig zu modernisieren: Tablets und passende digitale Werkzeuge werden im Unterricht als reguläres Lehr- und Lernmittel eingesetzt, Lehrkräfte werden gezielt fortgebildet und technische Betreuung (MDM) sichert einen datenschutzkonformen Einsatz.
Am 29.09.2025 fand hierzu ein spezieller Elternabend für die 7. und 8. Klassen statt. Hier finden Sie die Präsentation dieses Abends.
Was bedeutet das für Schüler*innen?
Jede teilnehmende Klasse arbeitet im 1:1-Modell. Das bedeutet: Jedes Kind nutzt ein eigenes mobiles Endgerät (iPad) im Unterricht. Der Freistaat unterstützt Erziehungsberechtigte beim Erwerb eines geeigneten Geräts mit einem Zuschuss (bis zu 350 €) — die Antragstellung erfolgt online über das Portal der DSdZ.
Wichtig: Mindestanforderungen & Antragsverfahren Für eine Förderung sowie die problemfreie Einbindung ins schulische Management müssen Geräte bestimmte Mindestanforderungen erfüllen
(Auszug aus unserer Informationsveranstaltung/Merkblatt):
Gerätetyp: iPad
- Kaufdatum: Geräte ab dem 05.06.2025 (nachweisbar durch Kaufbeleg, gilt nur im Schuljahr 25/26).
- Displaygröße: mindestens Apple iPad 10,9″.
- Speicherausstattung: mind. 128 GB.
- Zubehör: kompatibler Eingabestift zwingend;
- Tastatur und Paperlike-Folie empfohlen.
- Geräte werden ins zentrale Mobile Device Management (MDM) der Schule eingebunden (zwingend und kostenpflichtig).
- Antrag auf Förderung über das Formular-Portal: www.DSdZ.bayern.de
Hilfestellung: KM-Seite „Digitale Schule der Zukunft“ mit Leitlinien, Teilnahmebedingungen und FAQ.
Schuleigener Webshop https://1zu1.shop
Dieser Webshop ist bis 27.10.2025 geöffnet.
Webshop_mit_Aktivierungscode wichtig!
Schritt für Schritt Anleitungen:
1zu1.shop Schritt-für-Schritt Anleitung Cancom Anmeldung Webshop herunterladen
1zu1.shop Schritt-für-Schritt Anleitung Cancom Bestellungen herunterladen
Hier finden Sie Elterninformationen zum Antrag für Leistungen nach § 21 Absatz 6 SGB II, § 30 Absatz 10 SGB XII (in leichter Sprache)
Leistungen nach § 21 Absatz 6 SGB II, § 30 Absatz 10 SGB XII Für Schülerinnen und Schüler aus finanziell unterstützungsbedürftigen Familien stehen verschiedene Lösungen zur passgenauen Auswahl vor Ort zur Verfügung, z. B. Ratenzahlungsmodelle, anderen Förderungen (z. B. Förderverein der Schule) oder der Rückgriff auf den Leihgerätepool der Schule. Eine Bedürftigkeitsprüfung auf Schulebene ist nicht vorgesehen. Auch eine Kombination der Förderung mit SGB II- und XII-Leistungen ist grundsätzlich möglich. In diesem Fall ist eine auf den Einzelfall bezogene Prüfung des Jobcenters bzw. des Trägers der Sozialhilfe bzgl. Leistungen nach § 21 Absatz 6 SGB II bzw. § 30 Absatz 10 SGB XII erforderlich. Dazu muss die leistungsberechtigte Person den entsprechenden Mehrbedarf anzeigen und die Unabweisbarkeit darlegen. In diesem Kontext ist eine schriftliche Bestätigung der Schule, ob ein Leihgerät zur Verfügung steht oder nicht, erforderlich. Den Schulen wird hierfür ein entsprechendes, mit der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Bayern, abgestimmtes Formblatt zur Verfügung gestellt. Formular Sonderbedarf gem. §21 Abs. 6-SGBII, §30 Abs. 10 SGBXII Es wird darauf hingewiesen, dass die Förderung der Anschaffung eines digitalen Endgeräts jedenfalls für Schülerinnen und Schüler im SGB XII-Leistungsbezug durch den Sozialhilfeträger zukünftig in der Regel allenfalls durch die Gewährung eines Darlehens in Betracht kommt.